Wenn Sie Ihren Traumnamen gefunden haben und diesen als Marke schützen lassen möchten, stellt sich die Frage, in welchem Land/Ländern und für welche Waren- und Dienstleistungen Sie Ihre Marke anmelden möchten.
Waren- und Dienstleistungsklassen nach dem Nizza Klassifikationssystem
Eine Marke ist immer für bestimmte Waren und Dienstleistungen anzumelden. Hierfür wurde ein international geltendes einheitliches Klassifikationsverzeichnis geschaffen. Das ist die Klassifikation von Nizza, nach der es 45 Klassen gibt. Einen Überblick darüber, was unter welche Klasse fällt, finden Sie in der Empfehlungsliste auf der Seite des DPMA, https://www.dpma.de/docs/formulare/marken/w7733.pdf.
Wenn Sie herausfinden wollen, unter welche Klasse eine bestimmte Ware oder Dienstleistung fällt, möchte ich Ihnen den Klassifizierungsassistenten des europäischen Markenamtes empfehlen: http://euipo.europa.eu/ec2/?lang=de
Tipp: Ich melde tendenziell gerne etwas mehr und weiter an, vor allem, wenn der Benutzungsumfang noch nicht ganz klar ist. Dabei ist auch zu beachten, dass eine Marke ja nicht nur Schutzwirkung, sondern auch einen Abschreckungseffekt gegenüber Dritten entfaltet.
Ein solches Vorgehen ist nicht selbstverständlich. Denn in manchen Ländern, wie z. B. den USA muss eine Benutzungsabsicht dargelegt werden. Nicht aber in Deutschland und der EU. Hier ist für die Frage der Benutzung die Benutzungsschonfrist relevant. Das ist die Frist innerhalb derer eine markenmäßige Benutzung aufgenommen werden sollte. Diese Frist ist 5 Jahre lang und beginnt erst, wenn die Widerspruchsfrist gegen die Markenanmeldung abgelaufen oder das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist.
Wo melde ich an?
Eine Marke ist immer für ein bestimmtes Gebiet anzumelden.
Bei deutschen Marken bzw. nationalen Marken ist es einfach. Diese sind bei dem Markenamt des jeweiligen Landes anzumelden. Wenn Sie sich international aufstellen möchten, ist es sinnvoll, etwas tiefer einzusteigen:
EU-Anmeldung
Wenn Sie Ihre Marke in der EU verwenden wollen, kommt eine EU-Anmeldung in Betracht. Der Vorteil ist, dass Sie mit einem Schlag 28 Länder abdecken.
Der Nachteil besteht darin, dass Ihre Marke für die gesamte EU zurückgewiesen wird, wenn sie in einem Land der EU ältere Markenrechte verletzt. Zudem bringt eine EU-Markenanmeldung erhebliche Kosten mit sich. Für eine EU-Marke sind nämlich nicht nur die Gebühren für die Anmeldung (es geht ab 850 EUR los), sondern vor allem für die Recherche nach kollidierenden Bezeichnungen einzuplanen. Bei 28 Ländern geht das schnell über 3.000 EUR allein für die Kosten des Dienstleisters, der die 28 nationalen Markenregister nach identischen/ ähnlichen Marken durchforstet.
Internationale Registrierung (IR)
Wer Markenschutz in einzelnen Ländern sucht, kann erst eine Basismarke anmelden und diese dann in andere Länder erstrecken. Das macht kostenmäßig ab 2 Ländern Sinn, weil immer nur eine Basisgebühr für die Erstreckung anfällt und dann die Individualgebühren in den einzelnen Ländern hinzukommen.
Der Vorteil einer IR-Marke ist, dass für den Fall, dass in einem Land eine Eintragung versagt wird, diese Versagung nur für das jeweilige Land gilt und die Erstreckung in andere Länder hiervon unberührt bleiben. Wenn ich eine deutsche Marke anmelde und nach Österreich und in die Schweiz erstrecke, in der Schweiz meine Anmeldung dann versagt wird, bleibt die Erstreckung nach Österreich hiervon unberührt.
Ein weiterer Vorteil ist, dass man sich innerhalb eines halben Jahres ab dem Anmeldedatum der Basismarke auf dieses Datum stützen kann. Wenn eine Anmeldung am 1. Januar vorgenommen wird, kann ich mich für meine Erstreckung bis zum 1. Juli auf dieses Anmeldedatum berufen.
Anmeldeverfahren
Wenn Sie sich entschieden haben, wo und wofür ihre Wunschbezeichnung angemeldet werden soll und sowohl eine Ident- und eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt haben unter Zuhilfenahme eines Anwalts😊, darf Ihre Wunschbezeichnung nun endlich angemeldet werden.
Die Anmeldung kann in Papierform mittels eines Anmeldeformulars des Markenamtes ebenso wie auch in Onlineform auf der Seite des entsprechenden Markenamtes vorgenommen werden. Online ist etwas günstiger.
Bei einer Onlineanmeldung muss jede einzelne Ware und Dienstleistung einen Onlinecheck durchlaufen, ob sie vom Wording her der Nizza-Klassifikation entspricht. Der Vorteil von der Onlineanmeldung ist andererseits, dass man sich weitestgehend Auseinandersetzungen mit den Ämtern über die richtige Klassifizierung und konkrete Begriffsbezeichnung spart, da über den Onlinecheck Vorschläge für die Begriffsbezeichnung und Klassifizierung erfolgen. Am Ende beschleunigt dies den Anmeldeprozess, der um die 2 bis 3 Monate dauert. Wer eine schnellere Eintragung wünscht, kann einen Antrag auf beschleunigtes Verfahren stellen. Dann geht es wohl etwas schneller, ist jedoch nicht zwingend. Zudem kostet dieser Antrag zusätzlich 200 EUR.
Wie es weitergeht und was zu beachten ist, wenn die Marke registriert ist und Sie eine Urkunde erhalten, erkläre ich im Teil 5 der Markenreise.