Intellectual Property – Wissensbasis

Markenanmeldung „Box & Grow“

Markenanmeldung "Box & Grow"

Mit der Markenregistrierung der Wort-Bild-Marke „Box & Grow“ durfte ich Natalia Blank, die als 2-fache Kickboxmeisterin sowie Business- und Box-Coach Inner Journeys Reiseexpertin für unsere Box-Coaching-Reisen ist, bei der Umsetzung ihres Box- und Coaching-Konzeptes unterstützen.

Was können Sie aus diesem Fall an markenrechtlichen Erkenntnissen mitnehmen?

„Box & Grow“ ist eine generische Bezeichnung, die übersetzt „Boxen & Wachsen“ bedeutet und damit klar verständlich ist. Allein der Umstand, dass es zwei englische Wörter sind, die für eine deutsche Markenanmeldung verwendet werden, ändert nach der Rechtsprechung nichts daran, dass diese Zeichen klar verständlich sind, weil es sich um englische Wörter handelt, die Einzug in den deutschen Sprachgebrauch gefunden haben.

Warum ist das wichtig?

Generische Bezeichnungen sind für die Anmeldung als Wortmarke, bei der nur das Wort ohne grafische Darstellung angemeldet wird, ungeeignet, weil sie nicht an dem Schutzhindernis der „mangelnder Unterscheidungskraft“ vorbeikommen, das vom Markenamt geprüft wird. Soweit eine Bezeichnung aus sich heraus verständlich ist, gilt sie als nicht geeignet, die Unterscheidungs- als auch Herkunftsfunktion, die einer Marke zukommt, zu erfüllen.
Das bedeutet nun glücklicherweise nicht, dass eine Markenanmeldung für „Box & Grow“ und andere generische Bezeichnungen nicht möglich ist. Allein als Wortmarke werden solche Anmeldungen vom Markenamt zurückgewiesen.

Claudia begleitete uns bei mehreren Markenanmeldungen. In diesem für uns völlig unbekannten Feld war sie uns eine versierte Ratgeberin und führte alle notwendigen Schritte akkurat, verlässlich und schnell aus. Im Nachgang übernahm sie die Kollisionsüberwachung. Unsere Zufriedenheit zeigt sich in dem kürzlich erst mandatierten Folgeauftrag.

Kiwimekko – Es gibt nur eins. Deins.
Nähen by Christina Schnoor

Anders sieht es aus, wenn eine solche Bezeichnung als Wort-Bild-Marke und damit zusammen mit einem Logo angemeldet wird, weil dann Schutz für die Bezeichnung in der konkreten grafischen Ausgestaltung besteht. Hierfür sollte das Logo sich jedoch nicht allein in einer Schriftart erschöpfen, die als werbeüblich angesehen werden kann. Es kommt auf eine gewisse Eigentümlichkeit an, ebenso wie das Logo von „Box & Grow“, das entsprechend vom Markenamt eingetragen wurde.

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