Intellectual Property – Wissensbasis

Markenanmeldung Workshop-Plattform „Inner Journeys“

Markenanmeldung Workshop-Plattform "Inner Journeys"

Ich möchte Ihnen am Beispiel meiner Marke „Inner Journeys“, die ich u.a. für meine ganzheitlichen Workshops verwende, zeigen, welche Schritte auf dem Weg zu einer Markenanmeldung zu beachten sind, dabei ein paar Insider-Tricks verraten und strategische Hilfestellungen geben.

1. Namensfindung 

Die Entwicklung von Inner Journeys war ein Prozess. Ich habe mich dabei von einer Designagentur unterstützen lassen. Für die Namensfindung ist es wichtig, dass man sein Angebot, also die Waren/ Dienstleistungen, die man anbieten möchte, bereits definiert hat, damit eine Kongruenz zwischen Angebot und Namen besteht. Mir wurde in dem Namensfindungsprozess klar, dass der Name für meine Workshops nicht mit einem speziellen Ort verbunden sein soll, damit ich in der Konzeption frei bleibe.

2. Basisrecherche

Um einen ersten Überblick zu gewinnen, ob „Inner Journey“ bereits verwendet wird, habe ich im Internet unter Zuhilfenahme der üblichen Suchmaschinen gesucht. Dabei bin ich auf einige Eintragungen dieser Bezeichnung gestoßen, die noch dazu für ähnliche Bereiche genutzt werden, die ich auch zu nutzen beabsichtigt habe. Das hat mich aber nicht abgeschreckt, weiterzumachen.  

Tipp: Lassen Sie sich nicht gleich entmutigen, wenn Sie bei der Recherche nach Ihrem Wunschnamen auf mehrere Eintragungen stoßen. 

Mehrere Eintragungen sind besser als nur eine einzige. Bei Mehrfachverwendungen besteht im Falle einer Inanspruchnahme auf Unterlassung/ Schadensersatz, die Möglichkeit damit zu argumentieren, dass eine Koexistenz mehrerer gleichnamiger Angebote möglich ist, während bei einer einzigen identischen Nutzung die Gefahr besteht, dass sich der Inhaber dieser Nutzung auf ein Alleinstellungsmerkmal berufen kann.

3. Domain-Verfügbarkeit

Wenn der Wunschname steht, ist es ratsam, als allererstes zu prüfen, ob auch die passende Wunschdomain verfügbar ist. Bei mir war es so, dass ich mein Angebot zunächst „Inner Journey“ nennen wollte. Weil für Inner Journey aber keine .de/.com Domain mehr frei war, bin ich nach langem Hin und Her zu innerjourneys.de gewechselt. Ehrlich gesagt, finde ich Plural für mein Angebot auch viel passender, da wir ja immer wieder auf Reise gehen, um bei uns anzukommen. 

Tipp: Wenn Ihre Wunschdomain verfügbar ist, rate ich, sie gleich zu registrieren, aber sie noch nicht in Betrieb zu nehmen. Denn: Die bloße Registrierung einer Domain stellt keine Verletzung Dritter dar. Anders ist es, wenn eine Benutzungsaufnahme erfolgt. Dann besteht die Gefahr wegen einer Markenverletzung abgemahnt zu werden.

Deswegen empfehle ich, die nächsten Schritte vorher zu durchlaufen:

4. Kollisionsrecherche:

Damit eine Recherche nach identischen und ähnlichen Marken vorgenommen werden kann, muss Klarheit bestehen über das Verwendungsgebiet und die Waren und Dienstleistungen, für die man die Wunschbezeichnung verwenden möchte, damit die Recherche hieraufhin spezifiziert werden kann.

Definition Verwendungsgebiet

Für mich war klar, dass ich „Inner Journeys“ in Deutschland verwenden möchte. Ich habe zwar auch über eine Verwendung in anderen Ländern nachgedacht, meine dahingehenden Pläne waren aber zu unspezifisch, als dass ich den Invest für eine EU-Marke vornehmen wollte. Wenn Sie sich über EU- und internationale Anmeldemöglichkeiten informieren möchten, schauen Sie gerne in Die Reise zu Ihrer Marke – Teil 4.

Waren-/ Dienstleistungsverzeichnis

Eine Marke ist immer für bestimmte Waren und Dienstleistungen anzumelden. Hierfür wurde ein international geltendes einheitliches Klassifikationsverzeichnis geschaffen. Das ist die Klassifikation von Nizza, nach der es 45 Klassen gibt. Einen Überblick darüber, was unter welche Klasse fällt, finden Sie in der Empfehlungsliste auf der Seite des DPMA: https://www.dpma.de/docs/formulare/marken/w7733.pdf. Wenn Sie herausfinden wollen, unter welche Klasse eine bestimmte Ware oder Dienstleistung fällt, möchte ich Ihnen den Klassifizierungsassistenten des europäischen Markenamtes empfehlen: http://euipo.europa.eu/ec2/?lang=de.

Tipp: Ich melde tendenziell gerne etwas mehr und weiter an, vor allem, wenn der Benutzungsumfang noch nicht ganz klar ist. Mehr dazu in „Die Reise zu Ihrer Marke – Teil 4.“

a) Identrecherche (Knock-Out-Recherche)

Beim DPMA, als auch bei der EUIPO besteht die Möglichkeit, eine Recherche vorzunehmen für die Wunschbezeichnung und hier das Verwendungsgebiet und die Klassen einzugeben, deren Verwendung man beabsichtigt.

Tipp: Je genauer man die Recherche macht, desto präzisere Ergebnisse erhält man auch. Zusätzlich empfiehlt es sich, nach angemeldeten und eingetragenen Marken zu suchen. Gelöschte/ zurückgewiesene Marken sind für die Recherche in der Regel weniger relevant, sodass man auch hier die Recherche sinnvoll durch das Filtern verfeinern kann.

Achtung: Hier passieren häufig Fehler

Wenn keine Identmarke angezeigt wird, dann heißt das nicht, dass man nun gleich anmelden sollte. Denn es kann immer noch sein, dass es ähnliche Anmeldungen/ Eintragungen gibt, die verwechslungsfähig sind. Das ist etwa der Fall, wenn eine phonetische oder eine schriftbildliche Ähnlichkeit besteht oder auch wenn die Bedeutungen der Bezeichnungen identisch/ ähnlich sind. Deswegen sollte man unbedingt eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen.

b) Ähnlichkeitsrecherche

Für eine Ähnlichkeitsrecherche gibt es Dienstleister wie Compumark, polymark, Schutzmarkendienst und weitere, die die Markenregister mithilfe von Algorithmen nach ähnlichen Bezeichnungen kostenpflichtig durchsuchen.

Während ich bei der Identrecherche sagen würde, dass ein Mandant diese auch selber vornehmen könnte, wobei es auch hier einige Raffinessen gibt (Wie alt ist die kollidierende Marke und wird sie überhaupt benutzt?), würde ich bei der Ähnlichkeitsrecherche definitiv empfehlen, einen versierten Anwalt zurate zu ziehen – denn: sowohl der Erfahrungshorizont als auch die Kenntnis der Rechtsprechung spielen für die Beurteilung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen Bezeichnungen eine entscheidende Rolle.

3. Weitere Recherchen:

Bestehen nach der Ähnlichkeitsrecherche keine Risiken bzw. fallen die Risiken so aus, dass man sie durch eine geschickte Verteidigungsstrategie reduzieren kann, stellt sich die Frage, ob es noch weiterer Recherchen bedarf, wie etwa der Titel- oder Social Media-Recherche.

a) Titelrecherche

Da ich Inner Journeys auch für Workbooks, Kalender, Bücher u.a. verwenden möchte, habe ich neben der Markenrecherche auch eine Titelrecherche vorgenommen.

In Deutschland und Österreich besteht neben dem Markenrecht das Titelrecht. Ein Titel unterscheidet einen Titel (als geistigen Werk) von einem anderen Titel (hat also Unterscheidungsfunktion) und entsteht durch bloße Benutzung. Das bedeutet, dass neben der Marken- auch eine Titelrecherche vorgenommen werden sollte. Da es auch hier um identische wie ähnliche Bezeichnungen geht, das Titelrecht ein echtes Spezialgebiet ist und Hintergrundwissen erfordert, wie z. B. das Wissen über unterschiedliche Werkkategorien (Bücher sind in einer anderen Werkkategorie als Zeitschriften), sollte die Recherche von einem Anwalt vorgenommen werden.

Tipp: Der Vorteil einer Titelrecherche ist, dass hier auch der Onlinebereich mitgeprüft wird, denn auch Social Media Accounts/ Websites können ein Titelrecht begründen. Mithilfe der Titelrecherche konnte ich mir also auch einen Überblick über diesen Bereich verschaffen und musste keine zusätzliche Social Media-Recherche in Auftrag geben.

b) Social Media-Recherche

Ich gebe zu, dass mich bislang keine der beauftragten Social Media-Recherchen überzeugt hat. Denn meistens waren die Rechercheergebnisse so unspezifisch, dass die Treffer keine Relevanz aufwiesen. Die Treffer im Onlinebereich der Titelrecherchen waren sehr viel präziser und meines Erachtens dann auch ausreichend für diesen Bereich.

c) Domainrecherche

Man kann gezielt auch eine Recherche nach identischen und ähnlichen Domainnamen durchführen. Auch hier habe ich die Erfahrung gemacht, dass diese, soweit man eine Titelrecherche durchführt, keine darüber hinausgehenden Ergebnisse liefert.

5. Anmeldung

Endlich ist es geschafft. Nach all den Recherchen und Vorüberlegungen geht es nun um die Anmeldung. Wie man eine Marke anmeldet und welche Fallstricken es zu beachten gilt, beschreibe ich in Die Reise zu Ihrer Marke – Teil 4.

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