Wenn es sich bei der Vision um ein Buch, einen Film, ein Musikstück oder ein anderes geistiges Werk (gewissermaßen alles, wo etwas mehr Arbeit drin steckt) handelt, ist der Titel für das Buch, den Film, das Musikstück in Deutschland durch das Titelrecht und das Gesamtwerk durch das Urheberrecht bereits geschützt.
Auch wenn ich großer Fan von Markenanmeldungen bin, weil sie einem das Gefühl von Sicherheit und Schutz vermitteln, stellt sich die Frage, ob eine Markenanmeldung immer angezeigt ist, wenn es darum geht, seiner Vision einen Namen zu geben.
Während sich jeder unter dem Urheberrecht etwas vorstellen kann, – „quasi alles, was etwas geistigen Schöpfungsaufwand erfordert“ – ist das Titelrecht eher unbekannt.
Damit stellt sich die Frage, was ist ein Titel und was eine Marke und was wird von beiden geschützt.
Titel
- Hat eine reine Unterscheidungsfunktion,
- entsteht mit Benutzung, unbeschränkte Zeit, solange es vertrieben/veröffentlicht wird,
- gilt nur in Deutschland und Österreich,
- gilt, solange es benutzt wird (ohne Nutzungsnachweis sechs Monate bis ein Jahr Geltung, soweit zuvor genutzt),
- nur für geistige Werke (keine Gebrauchsgegenstände oder Dienstleistungen).
Marke
- Herkunftsfunktion (bei Gewährleistungsmarken auch Garantiefunktion),
- Anmeldung beim Markenamt. In Deutschland: Benutzungsaufnahme erst 5 Jahre nach Veröffentlichung/ Ablauf Widerspruchsfrist bzw. Abschluss Widerspruchsverfahren, wenn sich jemand Nichtbenutzung stört und hiergegen einen Einwand erhebt,
- gilt für 10 Jahre,
- Schutz für die Länder, in denen die Marke registriert wird,
- wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen (ist damit wesentlich weiter als ein Titel, der nur die Bezeichnung geistiger Werke schützt).
Wenn Sie ein Buchprojekt planen, kann der Titelschutz ausreichend sein, wobei Sie vor Nutzungsaufnahme in jedem Fall eine Titelkollisionsrecherche nach älteren Titeln, die identisch und/oder ähnlich zu ihrem Wunschtitel sind, durchführen lassen sollten. Diese Recherche sollte ein versierter Fachanwalt vornehmen, weil es für die Einschätzung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr auf die Kenntnis der Rechtsprechung und auf Erfahrungswerte aus der Praxis ankommt.
Wollen Sie begleitend zu dem von Ihnen geplanten Buch noch Dienstleistungen oder Merchandising-Artikel anbieten, ist zusätzlich über eine Markenanmeldung nachzudenken. Was Sie im Vorfeld einer Markenanmeldung selber machen und was sie lieber einem Anwalt überlassen sollten, habe ich unter Dos and Don’ts auf der Reise zur Marke – Teil 2 beschrieben.